Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ludwigsfelde, L 79, Abschnitt 80, FR Wittstock mit 40 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 70 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Traffistarn350 dokumentierte mit Foto 110 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Ludwigsfelde übersandte Vordruck Anhörung
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