Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Marl-Nord, BAB 52, km 22,275, FR Haltern die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 26 km/h bei zulässigen 80 km/h. Mit Messgerät Vitronic PoliScan wurden 106 km/h dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Recklinghausen übersandte Formular Anhörung

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