Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Marl, Schulstraße, Krber. Schul-Obers. Str. ca. 15 m n. Kr. mitte FR Marl wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 66 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 16 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 350 und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Recklinghausen übersandt.
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