Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Plettenberg-Brüninghausen, auf der B 236, FR Werdohl um 24 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren. Festgestellt wurden 54 km/h. Beweismittel: Messprotokoll Geschwindigkeitsmessgerät, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Märkischer Kreis übersandte Formblatt Anhörung

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