Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bremen, AB Zubringer Hemelingen, FR BAB 1 mit 38 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 108 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed mit Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörung wurde von Bußgeldstelle Bremen übersandt.
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