Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Marl, auf der BAB 52, bei km 14,175, FR Haltern wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 94 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 60 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 34 km/h. Beweismittel: Messung mit Vitronic PoliScan, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen von  Bußgeldstelle Kreis Recklinghausen übersandt.

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