Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Münster, auf der BAB 1, bei km 269,530, FR Bremen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Vitronic PoliScan 129 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Münster übersandte Formular Anhörung

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