Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 11, im Bereich von km 55,3, in Fahrtrichtung Berlin mit 28 km/h, bei zulässigen 120 km/h gemessen. Festgestellt wurden 148 km/h. Beweismittel: Messung mit ESO ES3.0, Bild

Verstoß gegen:§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Fahrerermittlung/Zeugenfragebogen wurde von  Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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