Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Ramelsloh, auf der A 7, in Höhe km 2,1, Richtung Hamburg die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 148 km/h bei zulässigen 120 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät LEIVTEC XV3 mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 28 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Harburg übersandte Vordruck Anhörung

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