Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Köln-Pesch, auf dem Pescher Weg, Höhe Haus Nr. 79, in Fahrtrichtung Longericher Str. die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 54 km/h bei zulässigen 30 km/h mit Radarmessung, Mesgerät TraffStar S 350, mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 24 km/h und führte zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Köln übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeit
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