Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 83026 Rosenheim, OT Aising, auf der Brannenburger Str. Höhe Hs.-Nr. 17 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Messgerät TRAFFIPAX Digital durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 15 km/h bei zulässigen 50 km/h. Dokumentiert wurden 65 km/h mit Beweisfoto
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland
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