Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Zwickau, Äußere Dresdener Str., Höhe Tankstelle, FR stadtauswärts die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 80 km/h bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 30 km/h und führte zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Zwickau übersandte Anhörung
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