Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Marl, auf der BAB 52, bei km 22,725, Fahrtrichtung Haltern mit 25 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 105 km/h. Beweismittel: ESO Einseitensensor ES3.0, Bild,

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörung wurde von Bußgeldstelle Münster übersandt.

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