Rotlichtverstoß wurde in Bremen, auf der Stresemannstr. / Steubenstr., Ri. stadteinwärts begangen. Beweismittel: Messung mit TPH III, Frontfoto

Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG,132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremen übersandte Vordruck Anhörung

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”