Rotlichtverstoß wurde in Bremen, Tiefer / Altenwall, Ri. stadteinwärts begangen. Beweismittel Messung mit TPH III und Foto.

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat

Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Bremen übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeit

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