Rotlichtverstoß wurde in Bremen, Tiefer / Altenwall, Ri. stadteinwärts begangen. Beweismittel Messung mit TPH III und Foto.
Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat
Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Bremen übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeit
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