Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Bremen, auf der Stresemannstr. / Steubenstr., Ri. stadtauswärts missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Messgerät TPH III und Frontfoto dokumentiert.

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat

Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Bremen übersandte Formular Anhörung

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