Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Recklinghausen, auf der BAB 2, bei km 446,425, FR Hannover um 23 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Anhörung zur Ordnungswidrigkeit übersandt. Festgestellt wurden 83 km/h. Beweismittel: Messgerät Multanova 6 F
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Recklinghausen
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