Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Bremen, AB Zubringer, Hemelingen, FR BAB 1. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 37 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan FM 1 mit Frontfoto 107 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremen übersandte Formular Anhörung
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