Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bremen, auf der Bundesautobahn A 27, FR Hannover die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Foto ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 41 km/h bei zulässigen 80 km/h. Festgestellt wurden 121 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Bremen übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeit
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