Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in der Gemarkung Horst, auf der Bundesautobahn A 7, im Bereich von km 18,4, Richtung Hannover. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 41 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Radarmessung mit Foto 121 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Harburg übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeit

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