Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Hamm, Lipperandstraße, FR Hamm, Höhe Oberholsener Str. ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 97 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Hamm übersandt.

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