Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Köln-Neustadt Nord, auf dem Theodor Heuss-Ring 11-21, in Fahrtrichtung Ebertplatz. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Radarmessung mit TraffStar S 350 mit Foto 52 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Köln übersandte Formular Anhörung

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