Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Köln-Niehl, auf der Amsterdamer Straße, 219-211, in Fahrtrichtung stadteinwärts die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Radarmessung mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 27 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 77 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Köln übersandte Formular Anhörung
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