Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neuenrade-Biersingsen, auf der L 697, FR Affeln die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Foto ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 21 km/h bei zulässigen 70 km/h. Dokumentiert wurden 91 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Märkischer Kreis übersandte Formular Anhörung
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