Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Münster, auf der Weseler Straße Kreuzung Geiststraße missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Messgerät Traffiphot 3 mit Gelbzeit mit Foto dokumentiert.

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat

Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Münster übersandte Vordruck Anhörung

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