In 23715, Brackwege, L 306, i.H. Jugendheim., i. Rtg. Hutzfeld wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften um 3 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät LEIVTEC XV3, Frontfoto 60 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Aktenführende Bußgeldstelle Kreis Ostholstein übersandte Zeugenfragebogen
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