Auf dem Ostwestfalendamm, nach Auffahrt Johannistal in Bielefeld, FR stadtauswärts wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 25 km/h überschritten. Gemessen wurden 105 km/h mit Sensormessung, bei zulässigen 80 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Beweisfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Bielefeld

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