In Fahrtrichtung Lauchhammer auf der B 169, im Abschnitt 240, Höhe km 2,91 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät PoliScan Speed 97 km/h, bei zulässigen 70 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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