Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, km 79,25, zw. AD Nuthetal und AK Schönefeld, in FR AK Schönefeld mit 32 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 112 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor, Beweisfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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