Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Horst, auf der A 7, bei km 18,4, Richtung Hannover begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 32 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät Leivtec XV.3. 112 km/h. Beweisfoto liegt vor

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Harburg

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