Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Bremen, A 1, Höhe km 104,4, Spur 2, FR Hamburg mit 21 km/h, bei zulässigen 120 km/h gemessen. Festgestellt wurden 141 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 330 und Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Bremen übersandt.
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