Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dortmund, auf der BAB 45, bei km 9,35, Fahrtrichtung Oberhausen / Hannover die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 23 km/h bei zulässigen 60 km/h. Mit Messgerät PoliScan Speed wurden 83 km/h dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Dortmund übersandte Formular Anhörung
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