Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dortmund, Westfalendamm mit 34 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Lasermessung mit PoliScan Speed mobil dokumentierte mit Foto 74 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Dortmund übersandte Formular Anhörung
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