Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamm, Werler Straße, Hausnr. 402, FR Werl begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 31 km/h, bei zulässigen 70 km/h. Festgestellt wurden mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Foto101 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung
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