Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Herne, Kronenstr. 15 – 21, FR West die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Radarmessung mit TraffiStar S 350 mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 28 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 58 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Herne übersandte Formular Anhörung

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