Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Köln-Neustadt-Nord, Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29, Fahrtrichtung Ebertplatz ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 145 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Radarmessung, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von übersandt.

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