Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Köln-Niehl, Industriestraße, Höhe Lichtmast 40, FR Amsterdamer Straße mit 47 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 117 km/h. Beweismittel: Einseitensensor ES3.0 und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Köln übersandt.
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