Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Münster, auf der BAB 1, bei km 269,530, FR Bremen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Vitronic PoliScan ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 44 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 144 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Münster übersandte Vordruck Anhörung
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