Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Recklinghausen, auf der BAB 43, km 42,187, FR Münster begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 33 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed 133 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

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