Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Bremen, AB Zubringer Hemelingen, FR stadtauswärts / Europaallee. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit ESO ES3.0 mit Frontfoto 73 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Bremen übersandte Formular Anhörung

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