Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bremen, auf der A 281, FR BAB 1 mit 28 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 78 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörung wurde von Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Bremen übersandt.
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