Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Dortmund, auf der BAB 45, bei km 22,600, RF Frankfurt wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 119 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 39 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörung wurde von Bußgeldstelle Stadt Dortmund übersandt.

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