Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Sundern-Estingshausen, auf der B 299, Höhe Haus-Nr. 2, Fahrtrichtung Enkhausen mit 22 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 72 km/h. Beweismittel: Radarmessung mit Traffipax Speedophot, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörung wurde von Bußgeldstelle Hochsauerlandkreis übersandt.

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