Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Stuttgart, auf der B 14, Höhe Schattenring, Richtung Universitätsstraße um 11 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Verwarnungsgeld von 20,00 € angeboten. Festgestellt wurden 61 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landeshauptstadt Stuttgart übersandte Zeugenfragebogen mit Zahlungsangebot
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