Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schalksmühle, BAB 45, RF Frankfurt, km 47,330 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 80 km/h, 109 km/h mit PoliScan Speed. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 29 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Märkischer Kreis übersandte Formular Anhörung

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