Bei einer Geschwindigkeitsmessung wurde der Geschwindigkeitsverstoß auf der BAB 3, bei km 48,050, in der Gem. Neustadt/Wied, in FR Köln außerhalb geschlossener Ortschaften mit 134 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 29 km/h. Beweismittel: Messung mit ES3.0, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörung wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt
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