Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 61, bei km 179,800, Gem. Grafschaft, FR Köln wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 125 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 25 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Zeugenfragebogen von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.
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