Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 199, Iven/Krien, Ausbau Ri. Anklam die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 108 km/h bei zulässigen 80 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät TRAFFIPHOT stationär Geschwindigkeit festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 28 km/h und führte zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Greifswald übersandte Anhörung des Betroffenen
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