Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 199, Iven/Krien, Ausbau Ri. Anklam die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 108 km/h bei zulässigen 80 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät TRAFFIPHOT stationär Geschwindigkeit festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 28 km/h und führte zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Greifswald übersandte Anhörung des Betroffenen

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”