Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 105, OD Mallentin, Abs. 80, bei km 0,475, i. Ri. Grevesmühlen die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 66 km/h bei zulässigen 50 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät Poliscan Speed mit Frontfoto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 44 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Nordwestmecklenburg übersandte Anhörung
“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten”.