Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 105, OD Mallentin, Abs. 80, bei km 0,475, i. Ri. Grevesmühlen die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 66 km/h bei zulässigen 50 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät Poliscan Speed mit Frontfoto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 44 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Nordwestmecklenburg übersandte Anhörung

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