In Bremen, A 281, FR BAB wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 19 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät PoliScan FM 1 mit Frontfoto 69 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Aktenführende Bußgeldstelle Bremen übersandte Anhörungsbogen
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